Willkommen im Amt Mittleres Nordfriesland

Unterlagen

Diese Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung nötig:

Wenn beide Partner noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten und volljährig sowie Deutsche ohne Auslandsbezug sind genügen in der Regel folgende Dokumente:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes.
    Hinweis: Wenn Sie im Amtsgebiet Mittleres Nordfriesland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder.
    Hinweis: In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.


Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhältlich beim Standesamt des
    Geburtsortes.
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. eine neue beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.
    Hinweis: Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.


In allen anderen Fällen erhalten Sie eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.

Dieses Beratungsgespräch ist erforderlich wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren sind oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten.

Standesamt

Frau Margitta Paulsen
Telefon: +49 4671 9192-25
E-Mail
Raum: 101

Frau Levke Petersen
Telefon: +49 4671 9192-26
E-Mail
Raum: 101

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fax: +49 4671 9192-157