Drelsdorf

Drelsdorfs Gründung reicht, so wird vermutet, in das Jahr 900 zurück. Drelsdorf ist mit seinen gut 1.200 Einwohnern ein einladendes Dorf mit zahlreichen Reetdachhäusern, eingebettet in eine abwechslungsreiche Landschaft. Zwei unter Denkmalschutz stehende Gebäude liegen direkt an der Ortseinfahrt, der Drelsörper Krog und das Pastorat.
Die St. Marien- und St. Johanneskirche, in romanischem Stil um 1200 errichtet und von Wald umgeben, bietet ihren Besuchern durch wunderschöne Malereien im Kircheninnern ein farbenprächtiges Bild. Hier befindet sich auch das Epitaph mit dem Bildnis, nach dem Theodor Storm seine weltbekannte Novelle "Aquis Submersus" verfasste.
Trachten und friesische Wohnkultur aus dem 17. bis 19. Jahrhundert wie auch Schmuck und frühere Gebrauchsgegenstände sind in der volkskundlichen Sammlung von Traute Boockhoff zu besichtigen. Eine Besonderheit stellt die kleine steinzeitliche Sammlung mit jung- u. altzeitlichen Artefakten dar (Tel. Anmeldung bei Traute Boockhoff unter 04673-813).
Ziel vieler Naturliebhaber ist das Naturschutzgebiet "Schirlbusch" im Nordosten der Gemeinde sowie der nahegelegene Forst mit einem Trimm-Dich-Pfad. Ausgedehnte Rad-, Wander- und Reitwege führen vorbei an den Drelsdorfer Weiden und Feldern, durch den Staatsforst und entlang der Ostenau. In einer Entfernung von ca. 15 Autominuten ist die Nordsee mit ihren Badestellen erreichbar - oder das dorfeigene Freibad lädt zu einer Erfrischung ein.
Sitzungstermine & Protokolle
Die Sitzungstermine im Ratsinformationssystem: Sitzungstermine
Die Protokolle im Ratsinformationssystem: Protokolle
Weitere Protokolle im Protokollarchiv
Satzungen
Hauptsatzung Drelsdorf [PDF]
Erschließungsbeitragssatzung (PDF)
Straßenreinigungssatzung Drelsdorf [PDF]
Entschädigungssatzung Drelsdorf [PDF]
Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser [PDF]
Wasseranschlusssatzung (PDF)
Abwasseranschlusssatzung (PDF)
Hundesteuersatzung [PDF]
Sondervermögen Feuerwehr (PDF)
Steuerhebesätze
Grundsteuer
für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) 380 v. H.
für Grundstücke
(Grundsteuer B) 425 V.H.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer 380 v.H.
Hundesteuer
erster Hund 75 €
zweiter Hund 75 €
jeder weitere Hund 75 €
Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach §58 Abs. 3 KiTaG
Informationen zur Überleitungsbilanz finden sich in folgendem Dokument: (PDF)