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Wissenswertes zur Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten

Bredstedt/Husum. Auf reges Interesse stieß jüngst die öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung des Kreises Nordfriesland in Bredstedt. Thema waren die geplanten neuen Landschaftsschutzgebiete, mit deren Ausweisung der Kreis bestimmte Räume frei von Windkraftanlagen halten möchte. Burkhard Jansen, Leiter des Fachbereiches Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt und Kultur stellte die Planungen im „Bredstedter Sool“ vor.

Die Kreisverwaltung hatte bereits im Juli 2016 die sogenannte einstweilige Sicherstellung vollzogen. Dadurch dürfen unter anderem in den Landschaftsräumen „Geest- und Marschlandschaften der Soholmer Au“ sowie „Geest- und Marschlandschaften der Arlau“ zwei Jahre lang keine Windkraftanlagen errichtet werden.

Stellungnahmen bis 30. Juni einreichen

Zum Start des eigentlichen Ausweisungsverfahrens müssen nun die Träger öffentlicher Belange angehört werden, darunter Kommunalverwaltungen,  Landes- und Bundesbehörden sowie eine Reihe von Verbänden und Unternehmen. Doch auch alle grundsätzlich an der Planung Interessierten können eigene Stellungnahmen einbringen. Die Frist läuft am 30. Juni 2017 aus.

Burkard Jansen erläuterte unter anderem, dass die Nutzungseinschränkungen für Landschaftsschutzgebiete nicht in gemeindliche Bauleitplanungen eingreifen - außer in Bezug  auf Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie. Die ordnungsgemäße und standortgerechte land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung sei ebenso weiterhin gestattet, wie die ordnungsgemäße Ausübung des Jagdrechtes oder des Fischereirechtes. Auch sei die Nutzung von genehmigten baulichen Anlagen weiterhin gestattet.

Infos für jedermann einsehbar

Alle Einzelheiten der Erläuterungen des Fachbereichseiters finden sich in einer Präsentation, die online auf der Homepage des Kreises bereitsteht. Darüber hinaus finden sich dort auch sämtliche Details zur geplanten Schutzgebietsverordnung samt Begründungen und detaillierter Landkarte. Die Unterlagen können zudem in der Amtsverwaltung Mittleres Nordfriesland in der Theodor-Storm-Straße 2 in Bredstedt eingesehen werden.

Weiterführender Link:  www.nordfriesland.de/lsg

 

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