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Schleswig-Holstein: Neue Corona-Regeln treten in Kraft

Bredstedt. Auch in Schleswig-Holstein gelten ab heute (11.01.) verschärfte Corona-Regeln. Die Landesregierung hat eine entsprechende Verordnung veröffentlicht. Im Zentrum stehen dabei Kontaktbeschränkungen im öffentlichen sowie im privaten Raum. Demnach sind Zusammenkünfte zu privaten Zwecken nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig.

Ausnahmen sind möglich etwa für die Kinderbetreuung (dies gilt für Minderjährige unter 14 Jahren) oder von pflegebedürftigen Personen. So können nach Angaben der Staatskanzlei beispielsweise zwei Haushalte die Betreuung der jeweiligen Kinder gemeinsam sicherstellen. Es sollte sich dabei möglichst jeweils um einen festen, nicht wechselnden Haushalt handeln, heißt es in einer Mitteilung.

Besuche von Pflegeeinrichtungen

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dürfen weiterhin von zwei registrierten Personen besucht werden. Diese müssen jetzt zum Besuch ein höchstens 24 Stunden altes negatives Corona-(Schnell-)Testergebnis vorlegen. Die Testungen sollen auch in den Einrichtungen vor Ort angeboten werden, heißt es vom Land.

Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten

Anpassungen gibt es auch in der Quarantäneverordnung des Landes. So wird neben der bereits bestehenden Pflicht zur zehntägigen Quarantäne wieder eine Testpflicht bei der Einreise aus Risikogebieten eingeführt. Reiserückkehrer können sich kostenpflichtig an den Teststationen der Kassenärztlichen Vereinigung testen lassen. Getestet werden kann laut Verordnung auch 48 Stunden vor der Einreise.

Die Original Texte der Landesverordnungen finden sich online unter folgendem Link: S-H Coronavirus Erlasse

Der Kreis Nordfriesland hat Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Coronavirus online zusammengefasst. Die Übersicht findet sich hier: Link

 

Grafik: VektorKunst/Pixabay

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