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Hinweis zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen

Bredstedt/Bonn. Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit Sitz in Bonn darauf hin, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des BfJ möglich ist. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem Bundesamt. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
Hintergrund dieses aktuellen Hinweises sind irreführende Angebote verschiedener Internetportale, die den Online-Service angeblich anbieten und dafür vorab eine Gebühr erheben.

Tipp: Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann dieses auch direkt in der Amtsverwaltung, Theodor-Storm-Straße 2, in Bredstedt beantragen.

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Was ist ein Führungszeugnis?
Erläuterung des Bundesministeriums für Justiz (BfJ):

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

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