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Geflügelpest: Aufstallungspflicht ab 100 Tieren einer Art

Zu sehen ist eine Gruppe weißer Hühner, die dicht beieinander sitzen.

Husum/Bredstedt. Aufgrund der sich ausbreitenden Geflügelpest hat der Kreis Nordfriesland für das gesamte Kreisgebiet eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Sie betrifft Tierhaltungen mit mehr als 100 Tieren von mindestens einer der folgenden Arten: Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Sind von einer Art über 100 Tiere vorhanden, muss das gesamte Geflügel des Betriebes aufgestallt werden.

Das Ziel, die Tiere vor dem direkten Wildvogelkontakt und dem möglicherweise infizierten Kot von Wildvögeln zu schützen, kann auch durch eine dichte Abdeckung des Freilaufes erreicht werden. Details beschreibt das Veterinäramt in seiner Allgemeinverfügung unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen
 

Foto: bohanchreptak/pixabay

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