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Broschüre bietet rechtliche Infos rund um „Minijobs“

Bredstedt. Sogenannte „Minijobs“ sind weit verbreitet. Immer mehr Menschen verdienen sich etwas hinzu oder haben einen oder mehrere solcher Jobs als einzige Einkommensquelle. In Schleswig-Holstein ist dies Phänomen besonders ausgeprägt. Pflegedienste, private Haushalte oder Gebäudereinigungsunternehmen zählen im Schwerpunkt zu den Arbeitgebern dieser Tätigkeiten. In ihrer Broschüre „Geringfügige Beschäftigung“ informieren die Gleichstellungsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein Leserinnen und Leser zum Thema. Darin geht es beispielsweise um Arbeitnehmerrechte im Bereich der „Minijobs“ wie Urlaubsansprüche oder etwa eine mögliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Leicht verständlich ist dort die aktuelle Rechtslage rund um Arbeitsverhältnisse bis zu 450 Euro Verdienst zusammengefasst. Interessierte erhalten die Broschüre im Gebäude der Amtsverwaltung, Theodor-Storm-Straße 2, 25826 Bredstedt. Sie liegt im Foyer aus.

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