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Wenn Sie mit einer Schusswaffe schießen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Ausgenommen sind insbesondere Jägerinnen und Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützinnen und -schützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.

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An wen muss ich mich wenden?

Waffenbehörde

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit einer Schusswaffe schießen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zum Schießen beantragen. Dies gilt sowohl,

  • wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nutzen möchten als auch,
  • wenn Sie eine erlaubnisfreie Schusswaffe nutzen möchten.

Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.

Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Informieren Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts.

Sie müssen im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel die Adresse oder das betreffende Gebiet, die sogenannte Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag einer Gehegebetreiberin oder eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis beziehungsweise Auftrag vorlegen sowie gegebenenfalls weitere Angaben zur Gehegebetreiberin oder zum Gehegebetreiber machen.


Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, kann das eine Straftat sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erlaubnis zum Schießen
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte oder Jagdschein
  • Nachweis eines Bedürfnisses, das heißt der Notwendigkeit, zu schießen
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden 

Rechtsbehelf

Widerspruch 

Klage 

Teaser

Wenn Sie mit einer Schusswaffe schießen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Ausgenommen sind insbesondere Jägerinnen und Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützinnen und -schützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.

Zuständige Stelle

Waffenbehörde

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe, zum Beispiel einen Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie weisen nach, dass es für Sie notwendig ist, mit einer Waffe zu schießen. Das heißt, Sie weisen Ihr sogenanntes Bedürfnis nach.
  • Sie geben gegenüber der zuständigen Waffenbehörde einen glaubhaften Grund an.
  • Sie weisen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach.  
  • Sie weisen Ihre persönliche Eignung nach.
  • Sie haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Personen- und Sachschäden pauschal in Höhe von 1 Million Euro abdeckt.
  • Sie haben die letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt.

Was sollte ich noch wissen?

Um den Antrag schneller auszufüllen, können Sie die Nationale Waffenregister-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden. Sie erhalten die NWR-ID auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID)

Sie benötigen keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe, wenn Sie in folgenden Fällen schießen möchten:

  • in einer genehmigten Schießstätte, zum Beispiel im Schützenverein
  • als Jägerin oder Jäger bei der Jagdausübung
  • auf einer Veranstaltung, bei der es Brauch ist, Waffen zu tragen und die Leiterin oder der Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung eine Ausnahmebewilligung hat   
  • mit einer Langwaffe an Schießständen auf einer genehmigten Sportveranstaltung, zum Beispiel beim Biathlonwettkampf
  • mit Waffen, die nur Kartuschenmunition verschießen
    • während einer Theateraufführung oder Ähnlichem
    • um in landwirtschaftlichen Betrieben Schadvögel zu vertreiben
  • mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen mit maximal 7,5 Joule, sofern Sie die Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers des Hausrechts haben, auf umzäuntem Gebiet, zum Beispiel für Paintball-Aktivitäten
  • bei Sportveranstaltungen im Auftrag der Veranstalterinnen oder Veranstalter mit Schreckschusswaffen oder Signalwaffen, um den Start oder Beginn eines Wettkampfs anzuzeigen, sofern eine Signalgebung nötig ist
  • mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zum Schießen bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40

E-Mail:
info[at]sz-amnf.de

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