Kirchenaustritt - Termin Anmeldung
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Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
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Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
Voraussetzungen
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
info[at]sz-amnf.de