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Vorhaben im Bereich der Aquakultur können im Rahmen des „Landesprogramms Fischerei und Aquakultur“ bezuschusst werden.

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Leistungsbeschreibung

In folgenden Bereichen können Sie eine Förderung aus dem "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" beantragen:

1. Investitionen in Aquakulturunternehmen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 6 Mio. Euro, darunter insbesondere

  • produktive Investitionen, etwa zur Erhöhung der Produktionskapazität oder zur Diversifizierung der produzierten Arten,
  • Investitionen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes;
  • weitere Investitionen, etwa in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Ressourceneffizienz oder zur Anpassung an den Klimawandel;

2. Aufwendungen für Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen;

3. die Umstellung von konventioneller auf biologische / ökologische Aquakulturproduktion;

4. die Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben im Auftrag staatlicher Stellen.

Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.

Teaser

Vorhaben im Bereich der Aquakultur können im Rahmen des „Landesprogramms Fischerei und Aquakultur“ bezuschusst werden.

Verfahrensablauf

Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.

Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.

Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein 

Voraussetzungen

  • Sie haben mit der Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, noch nicht begonnen.
  • Sie sind antragsberechtigt, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine der nachfolgend genannten Organisationsformen handelt:
    • Aquakulturunternehmen mit Geschäftsbetrieb oder Niederlassung in Schleswig-Holstein für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Investitionen in Aquakulturunternehmen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 6 Mio. Euro, darunter insbesondere
        • produktive Investitionen, etwa zur Erhöhung der Produktionskapazität oder zur Diversifizierung der produzierten Arten,
        • Investitionen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes;
        • Weitere Investitionen, etwa in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Ressourceneffizienz oder zur Anpassung an den Klimawandel;
      • Aufwendungen für Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen;
      • die Umstellung von konventioneller auf biologische / ökologische Aquakulturproduktion;
    • Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder private Einrichtungen, die von staatlicher Seite mit entsprechenden Aufgaben betraut sind für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • die Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben im Auftrag staatlicher Stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Förderung
  • Beschreibung Ihres Vorhabens
  • Investitions- und Finanzierungsplan in Tabellenform
    • Sofern sich die Projektlaufzeit über mehrere Jahre erstreckt, sind die Investitions- und Finanzierungspositionen auf die einzelnen Jahre der Förderung zu verteilen.
  • Rentabilitätsvorschau für die folgenden drei Jahre
  • Wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: aktueller Handelsregisterauszug

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40

E-Mail:
info[at]sz-amnf.de

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