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Sie sind wahlberechtigt und möchten per Briefwahl an der Wahl teilnehmen oder in einem anderen Wahlraum wählen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen. 

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Sie sind wahlberechtigt und möchten per Briefwahl an der Wahl teilnehmen oder in einem anderen Wahlraum wählen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen. 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.  Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.  Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.

Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

  • mindestens 16 Jahre alt sein, 
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
  • die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
     

Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde an Ihrem Erstwohnsitz.

Zuständige Stelle

Die Gemeinde an Ihrem Erstwohnsitz.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie haben eine schriftliche Vollmacht. 
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins unter Angabe persönlicher Daten: 
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
     

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt haben.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein für eine Bundestagswahl beantragt, aber nie erhalten oder ihn verloren haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: 
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: 
Persönliches Erscheinen nötig:

Online-Dienste vorhanden: teilweise

Was sollte ich noch wissen?

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Inneren und für Heimat

Fachlich freigegeben am

11.10.2022

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40

E-Mail:
info[at]sz-amnf.de

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