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Wenn Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) Bewerberinnen und Bewerber für eine Pilotenlizenz anmelden wollen, müssen Sie eine Bewerbermeldung an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln.

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Leistungsbeschreibung

Um als ATO/NTO-Bewerberin oder -Bewerber für eine Pilotenlizenz (ATPL, MPL, IR, CB-IR, BIR) beziehungsweise FTH anzumelden, können Sie eine Bewerbermeldung  an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln. Sollten Sie bei der Anmeldung noch nicht über alle notwendigen Unterlagen verfügen, können Sie diese in einer Folgemeldung an das LBA übermitteln.

Sie übermitteln damit persönliche Daten der Bewerberin oder des Bewerbers, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie Name, Zulassungsnummer und Daten der Ansprechperson der Flugschule angeben.

Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung speichert das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank.

Teaser

Wenn Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) Bewerberinnen und Bewerber für eine Pilotenlizenz anmelden wollen, müssen Sie eine Bewerbermeldung an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln.

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung für Bewerberinnen und Bewerber oder die Folgemeldung online oder schriftlich übermitteln. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.

Die von Ihnen übermittelten Daten überträgt das Luftfahrt-Bundesamt in seine interne Datenbank.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine Ausbildungseinrichtung, die Bewerberinnen und Bewerber für eine Fluglizenz ausbildet und diese melden muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Meldung müssen Sie der ATO / NTO alle von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen vorlegen:

  • gültiges Identitätsdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
  • Tauglichkeitszeugnis nach einer fliegerärztlichen Untersuchung
  • Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass eine Übermittlung von Daten aus dem Fahreignungsregister beantragt wurde
  • Wenn sich die Bewerberin oder der Bewerber
    • zum ersten Mal um eine Erlaubnis für das Führen eines Luftfahrzeugs bewirbt:
      • eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit
      • eine Bescheinigung über eine gleichwertige Überprüfung.
    • zum ersten Mal um eine andere Erlaubnis bewirbt:
      • eine Bescheinigung, dass ein Führungszeugnis beantragt worden ist. 
  • Wenn die Bewerberin oder der Bewerber minderjährig ist: die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsbehelf

  • keine

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess, also Erstmeldung inklusive Folgemeldung, dürfen Sie keine Nachweise laden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40

E-Mail:
info[at]sz-amnf.de

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