Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal online beantragen
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Wenn Sie eine Erlaubnis für Luftfahrtpersonal - zum Beispiel eine Pilotenlizenz - erlangen möchten, müssen Sie eine theoretische Prüfung ablegen.
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Wenn Sie in der Luftfahrt arbeiten wollen, müssen Sie unter Umständen eine theoretische Prüfung absolvieren. Dies gilt vor allem für angehende:
- Pilotinnen oder Piloten oder
- Flugtechnikerinnen oder Flugtechniker
Sie können die Abnahme folgender theoretischer Prüfungen beantragen:
- ATPL (A)
- ATPL (A) Bridge
- CPL (A)
- CPL (A) Bridge
- MPL (A)
- ATPL (H) VFR
- ATPL (H) VFR Bridge
- ATPL (H) IFR
- ATPL (H) IFR Bridge
- CPL (H)
- CPL (H) Bridge
- CPL (As)
- CPL (As) Bridge
- IR
- CB-IR
- BIR
- FI Zeugnis (A)
- FI Zeugnis (H)
- Anerkennung einer FAA-IR Berechtigung
Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung die Abnahme der für Ihre angestrebte Erlaubnis notwendigen Sprechfunkprüfungen AZF, AZFE, BZF I oder BZFE beantragen.
Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:
- Angaben zur Person
- Angaben zur absolvierten Ausbildung
- Angaben zu Prüfungsfächern und -termin.
Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.
Teaser
Wenn Sie eine Erlaubnis für Luftfahrtpersonal - zum Beispiel eine Pilotenlizenz - erlangen möchten, müssen Sie eine theoretische Prüfung ablegen.
Verfahrensablauf
Um die Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Nachdem die Behörde Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie eine Ladung und gegebenenfalls einen Kostenbescheid. Die digital ausgestellten Dokumente werden dann in Ihrem Postfach Ihres BundID-Kontos abgelegt.
- Sie rufen die Ladung und den Kostenbescheid über das Postfach Ihres BundID-Kontos ab. Sie bezahlen mit den im Kostenbescheid beschriebenen Möglichkeiten.
Nachdem Sie die beantragte theoretische Prüfung absolviert haben, versendet das Luftfahrt-Bundesamt die Ergebnismitteilung über das Bundesportal an Ihr Postfach. Sie rufen den Bescheid über das Postfach Ihres BundID-Kontos ab.
Voraussetzungen
- Sie wollen eine theoretische Prüfung in der Flugtechnik oder als Pilotin oder Pilot absolvieren.
- Sie verfügen über die nötigen Prüfungsempfehlungen und gegebenenfalls über Vorlizenzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
für die Beantragung einer theoretischen Prüfung:
- Nachweis der Prüfungsempfehlung: diese darf höchstens 12 Monate alt sein
- gegebenenfalls Vorlizenz
bei Wiederholungsprüfungen:
- erneuter Nachweis der Prüfungsempfehlung der ATO für die zu wiederholenden Fächer
wenn Ihre Ausbildungsorganisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts fällt:
- Zeugnis der Approved Training Organisation/Ausbildungsorganisation (ATO), bei der die Ausbildung durchgeführt wurde
- Nachweis, dass die ATO für die vorgenommene Ausbildung zugelassen ist, Anlage zum Zeugnis
- Prüfungsempfehlung für die beantragten Fächer mit Datum des Abschlusses der Ausbildung in dem jeweiligen Fach (Datum des schulinternen Abschlusstests)
- Nachweis, dass die Theorieausbildung gemäß des genehmigten Ausbildungsprogrammes und im geforderten Umfang durchgeführt wurde
- bei Absolvierung eines Fernlehrganges: Nachweis der Fernlehrgangsphase und des erforderlichen Nahunterrichts
- bei Ausbildungen, die den Besitz einer Ausgangslizenz voraussetzen: Lizenz in Kopie
- schriftliche Erklärung, dass sich die Bewerberin oder der Bewerber aktuell in keinem anderen Land in einem Prüfungsdurchlauf befindet
für die Anrechnung theoretischer Kenntnisse:
- Nachweis einer nach Teil-FCL / JAR-FCL bestandenen Theorieprüfung
- Bei Pilotinnen oder Piloten mit vorhandener Drittstaaten-Lizenz (ATPL) ist der Zustimmungsbescheid des Referats L1 (LBA) über entsprechende Ausbildungserleichterungen erforderlich
bei Beantragung einer Sprechfunkprüfung:
- Eingescannte Kopie des bereits vorhandenen Flugfunkzeugnisses (optional)
bei Vertretung erforderlich:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) versendet die Ladung und gegebenenfalls einen Kostenbescheid zur theoretischen Prüfung in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.
Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel an dem auf den letzten Tag Ihrer Prüfungssitzung folgenden Werktag über das Bundesportal zugestellt.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Numme 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/723 der Kommission vom 4. März 2020 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Anerkennung von Drittlandzertifizierungen von Piloten und zur Änderung der Verordnung (EU) Numme 1178/2011
- § 4 Absatz 2 Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) in Verbindung mit Nachricht für Luftfahrer (NfL) II 44/95 (Verwaltungsvereinbarung)
- § 63 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Prüfungsordnung zur Durchführung der Theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
info[at]sz-amnf.de