Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.
Beschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Kurztext
- bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
- sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
- Antrag schriftlich oder online
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
Zuständigkeit
An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Fristen
- Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Rechtsgrundlage
§ 27 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WoGG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Weitere Informationen
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Ansprechpartner
Norderende 2
25821 Breklum
Tel: +49 4671 9192-112Fax: +49 4671 9192-125E-Mail: info-sz[at]amnf.deWeb: www.amnf.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Es kann zu Wartezeiten kommen.
Wohngeldbehörde
Mitarbeiter Amt Mittleres Nordfriesland - Wohngeldstelle
Kontakt herunterladen
+49 4671 9192-110 / +49 4671 9192-111
+49 4671 9192-125
wohngeld.zufish[at]amnf.de
Zimmer:
7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
info[at]sz-amnf.de