Schulwegsicherheit
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Schulwegsicherheit
Die Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit erfolgt in Zusammenarbeit der Schulen mit den Eltern, der Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern.
Beschreibung
Verkehrserziehung ist der Schule mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit werden in Zusammenarbeit von Schulen, Eltern, Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern umgesetzt.
Anhand von Schulwegplänen sind Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die unter Umständen Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, zu erkennen. Diese Schulwegpläne sind auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, den Präventionskräften der Polizei, den jeweils zuständigen Polizeidienststellen sowie den Kommunalbehörden zu erstellen und jährlich zu aktualisieren. Dabei sind die Erfahrungen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen.
Der Schulwegplan ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zum Schuljahresbeginn zu erläutern und auch zum Gegenstand von Elternversammlungen zu machen. Die Schülerinnen und Schüler der Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem für sie sicheren Schulweg und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.
Der Landesfachberater für Verkehrserziehung unterstützt die Oberste Schulaufsichtsbehörde in allen Fragen der schulischen Verkehrserziehung (einschließlich der Schulwegsicherheit) und koordiniert die Arbeit der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Verkehrserziehung. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden von den Schulämtern jeweils eine Kreisfachberaterin oder ein Kreisfachberater berufen. Die von den Schulleitungen zu benennenden Beauftragten sind an der jeweiligen Schule für die Koordination der Verkehrserziehung zuständig und beraten die Schulleitung, Konferenzen, Lehrkräfte und Eltern in allen Angelegenheiten der Verkehrserziehung.
Zuständigkeit
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) bei Fragen zur Straßenverkehrsordnung sowie bei Anordnungen und Prüfung der Schulwegsicherheit,
- an die Landespolizei Schleswig-Holstein im Falle der Verkehrserziehung und -aufklärung (Verkehrsprävention),
- an die Landesverkehrswacht / Landesfachberaterinnen und -berater für Verkehrserziehung, die Kreisfachberaterinnen und -berater sowie die Beauftragten an den Schulen, wenn es um Schulen geht,
- an die Unfallkasse Nord (UK Nord) im Falle der Unfallprävention und gesetzlicher Unfallversicherung im öffentlichen Dienst.
Verkehrserziehung und Aufklärung
Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage
- Runderlass Verkehrserziehung und Schulwegsicherung des Bildungsministeriums vom 12. September 2002 (inkl. Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule; Beschluss der Kultusministerkonferenz - KMK - vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994)
- Runderlass Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 08.03.2005
Verkehrserziehung und Schulwegsicherung, KMK-Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule
Erlass "Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung"
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des "SchulwegPlaners".
Ansprechpartner
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt
Tel: +49 4671 9192-0Fax: +49 4671 9192-93E-Mail: info[at]amnf.deWeb: www.amnf.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Der Zugang zum Standesamt ist grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind online und telefonisch buchbar.
Für andere Abteilungen gilt der freie Zugang.
Benötigen sie einen Oneline Termin, ist dieser buchbar unter dem Link: https://www.etermin.net/amnf
Es kann zu Wartezeiten kommen.
Andere Anliegen (z.B. Müllabfuhr, Müllmarke, Hundesteuer pp.) sollten telefonisch oder per Post/E-Mail mitgeteilt werden.
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Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Amt Mittleres Nordfriesland - Ordnungsabteilung
Kontakt herunterladen
+49 4671 9192-20 / +49 4671 9192-175 / +49 4671 9192-158
+49 4671 9192-93
ordnungsabteilung.zufish[at]amnf.de
Zimmer:
311, 312 und 313
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
info[at]sz-amnf.de