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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen.

Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.

Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen.

Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, zum Beispiel Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung

Die Beratung kann auch anonym erfolgen.

Kurztext

  • Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung erbracht werden
  • Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten auf
  • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen;
    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten:
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soziale Beziehungen
      • Straffälligkeit
  • es werden auch weitere mögliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beratung aufgeführt

 

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.

  • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

 

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

 

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

 


Ansprechpartner

Norderende 2 25821 Breklum
Tel: 04671 9192-112Fax: 04671 9192-125E-Mail: info-sz[at]amnf.de


Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr



Norderende 2 25821 Breklum
Tel: +49 4841 67-7800Fax: +49 4841 67-894440E-Mail: info[at]sz-amnf.deWeb: www.amnf.de


Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
   14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Es kann zu Wartezeiten kommen.

Buchstaben A - Chr

Mitarbeiter Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland

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+49 4841 67-7817
+49 4841 67-894440
ute.weiss[at]sz-amnf.de
Zimmer: 015

Buchstaben Chu - Hai

Mitarbeiter Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland

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+49 4841 67-7819
+49 4841 67-894440
niklas.hansen[at]sz-amnf.de
Zimmer: 016

Buchstaben Haj- Kot

Mitarbeiter Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland

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+49 4841 67-7810
+49 4841 67-894440
timo-reinke[at]sz-amnf.de
Zimmer: 009

Buchstaben Kou - Mol

Mitarbeiter Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland

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+49 4841 67-7811
+49 4841 67-894440
bianca.soerensen[at]sz-amnf.de
Zimmer: 009

Buchstaben Mom - Scho

Mitarbeiter Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland

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+49 4841 67-7812
+49 4841 67-894440
a.hansen[at]sz-amnf.de
Zimmer: 013

Buchstaben Sch - Z

Mitarbeiter Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland

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+49 4841 67-7814
+49 4841 67-894440
reiner.andresen[at]sz-amnf.de
Zimmer: 013

Empfang Sozialzentrum

Mitarbeiter Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40

E-Mail:
info[at]sz-amnf.de

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