Schulpsychologischer Dienst
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst unterstützt, berät und vermittelt bei Problemen, die in der Schule auftreten.
Beschreibung
Der schulpsychologische Dienst
In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle. Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes, welches die verbindliche Arbeitsgrundlage darstellt (2024_Konzept schulpsychologischer Dienst).
Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
- Schulpsychologische Beratung: Eine schulpsychologische Beratung kann von allen an Schule Beteiligten (in Schule Tätige, Eltern, Schülerinnen und Schüler) bei schulbezogenen Problemen in Anspruch genommen werden.
- Supervision und Coaching: Als berufsbegleitende Reflexion stehen zur Unterstützung und professionellen Weiterentwicklung der in Schule Tätigen Supervision und Coaching zur Verfügung.
- Lehrkräftefortbildungen: Der schulpsychologische Dienst bietet Lehrkräftefortbildungen zu Themen aus seinem Aufgaben- und Methodenspektrum an. Die Ausschreibung erfolgt über Formix (formix).
- Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge: In schulischen Krisenfällen unterstützen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Schulleitung beziehungsweise das schulische Krisenteam im Krisenmanagement (Nachsorge) und die in Schule Tätigen sowie die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung und Stabilisierung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potenziellen Klientinnen und Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis und setzt das Einverständnis der Beteiligten voraus. Die Angebote sind unentgeltlich. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.
Kurztext
- Schulpsychologische Beratung Angebot
- Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.
- Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.
- Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
- Superversion und Coaching für in Schule Tätige,
- Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
- Lehrkräftefortbildung und
- Netzwerkarbeit.
- zuständig: die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Zuständigkeit
Es ist die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt zuständig, in der die Schule liegt, an der Sie tätig sind beziehungsweise die die Schülerin/der Schüler (ihre Tochter/ihr Sohn) besucht.
Anschriften der Schulpsychologischen Beratungsstellen in Schleswig-Holstein
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Kosten
Für die Klientinnen und Klienten fallen keine Gebühren an. Die Kosten werden vom Land und dem Träger, der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise dem jeweiligen Kreis, getragen.
Rechtsgrundlage
Schulgesetz (SchulG)
Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes § 132 SchulG, Landesnorm Schleswig-Holstein
Träger des schulpsychologischen Dienstes § 133 SchulG, Landesnorm Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Asmussenstraße 19
25813 Husum
Tel: 04841 800973Fax: 04841 800975
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
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