CE-Kennzeichnung erhalten
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
CE-Kennzeichnung erhalten
Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.
Beschreibung
CE-Kennzeichnung
Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden .
Wann ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben?
Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn Ihr Produkt entsprechenden EU-Vorschriften unterliegt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben.
Für manche Produkte gelten mehrere EU-Vorschriften gleichzeitig. Vor dem Anbringen des CE-Zeichens auf Ihrem Produkt müssen Sie sicherstellen, dass dieses alle einschlägigen Anforderungen erfüllt. Produkte, für die keine Vorschriften gelten oder für die keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen auch nicht gekennzeichnet werden.
Auf Your Europe erhalten Sie weitere Informationen und Antworten auf die Fragen:
- Wann ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben?
- Wie erhält Ihr Produkt die CE-Kennzeichnung?
- Müssen Sie einen unabhängigen Prüfer hinzuziehen?
- Welche Kosten fallen an?
- Wie ist das CE-Zeichen anzubringen?
Informationen und Antworten auf Fragen zur CE-Kennzeichnung auf dem Your Europe Portal
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
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Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
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Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
info[at]sz-amnf.de