Bankkonten in der EU
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Bankkonten in der EU
Informationen zur Eröffnung und Nutzung eines Bankkontos in einem anderen EU-Land Rechte und Einschränkungen.
Beschreibung
Recht auf ein Basiskonto
Sie möchten oder müssen ein Bankkonto in Ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Land eröffnen. Wenn Sie rechtmäßig in einem EU-Land wohnen, haben Sie Recht auf Eröffnung eines Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken dürfen Ihren Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen , nur weil Sie nicht in dem Land leben, in dem die Bank ihren Sitz hat.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Norderende 2
25821 Breklum
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Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
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