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erlassen am: 10.02.2022 | i.d.F.v.: 11.02.2022 | gültig ab: 01.01.2022

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl-H. S. 566) und der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1, § 4 und § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl Schl.-H. S. 566), des § 90 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe vom 11.09.2012 (BGBI. I S. 2022) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.10.2021 (BGBl I S. 4607), des § 31 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz/KiTaG) vom 12.12.2019 (GVOBI. S-H S.759) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2020 (GVOBI.S-H. S. 998) und 15.12.2021 (GVOBI.S.-H. S. 1498) und des § 11 der Kindergartensatzung der Gemeinde Breklum in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Breklum

  • vom 10.02.2022 (Ursprungssatzung),
  • vom 06.10.2022 (I. Nachtragssatzung),

folgende Gebührensatzung für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Breklum erlassen:


§ 1 Allgemeines

1.

Für die Inanspruchnahme des Kindergartens der Gemeinde Breklum werden zur teilweisen Deckung der Kosten Benutzungsgebühren erhoben.

2.

Der Träger des Kindergartens oder eine von ihm beauftragte Stelle darf zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Gebührensatzung die notwendigen Daten der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten erheben, verarbeiten und nutzen.


§ 2 Höhe der Gebühren (ab 01.01.2023)

Art der Gruppe Kernzeit/ erweiterte Tarife Gebühr pro Monat Zusätzliche Gebühr für Verlängerung (*)
Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen 7:30-12:30 Uhr 130,50 € + Kosten für Essen pro ½ Std. 11,38 €
Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen 7:30- 13:00 Uhr 141,90 € + Kosten für Essen pro ½ Std. 11,38 €
Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagsessen Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagessen 7:30-14:00 Uhr 7:30-15:00 Uhr 168,00 € + Kosten für Essen 197,40 € + Kosten für Essen pro ½ Std. 11,38 € pro ½ Std. 11,38 €
Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagessen 7:30-17:00 Uhr 249,62 € + Kosten für Essen pro ½ Std. 11,38 €
zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 2 Tage 13:00-17:00 Uhr 45,28 € ​
zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 3 Tage 13:00-17:00 Uhr 67,90 € ​
Krippe ab 1 Jahr nach Bedarf Mittagessen 7:30-13:00 Uhr 159,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen 7:30-14:00 Uhr 185,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen 7:30-15:00 Uhr 217,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen 7:30-17:00 Uhr 275,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr Nachmittags 2 Tage 13:00-17:00 Uhr 46,40 € ​
Krippe ab 1 Jahr nachmittags 3 Tage 13:00-17:00 Uhr 69,60 € ​

(*) Gilt in der Regel nur für die Zeit von 7.00 Uhr bis 7.30 Uhr.

Die Kosten für das angebotene Mittagessen werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten des jeweiligen Anbieters mit umlegt.

Die festgesetzten mtl. Gebühren, ausgenommen davon die zusätzlichen Gebühren, werden wie bisher für 12 Monate festgesetzt und erhoben.


§ 2 Höhe der Gebühren (ab 01.01.2024)

Art der GruppeKernzeit/ erweiterte TarifeGebühr pro MonatZusätzliche Gebühr für Verlängerung (*)
Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen 7:30-12:30 Uhr 136,00 € + Kosten für Essen pro ½ Std. 12,77 €
Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen 7:30- 13:00 Uhr 148,80 € + Kosten für Essen pro ½ Std. 12,77 €
Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagsessen Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagessen Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagessen 7:30-14:00 Uhr 7:30-15:00 Uhr 7:30-17:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr 176,00 € + Kosten für Essen 204,80 € + Kosten für Essen 259,20 € + Kosten für Essen pro ½ Std. 12,77 € pro ½ Std. 12,77 € pro ½ Std. 12,77 €
zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 2 Tage 7:30-14:00 Uhr 7:30-15:00 Uhr 7:30-17:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr 45,28 € pro ½ Std. 12,77 € pro ½ Std. 12,77 € pro ½ Std. 12,77 €
zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 3 Tage 13:00-17:00 Uhr 67,90 € ​
Krippe ab 1 Jahr nach Bedarf Mittagessen 7:30-13:00 Uhr 159,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen 7:30-14:00 Uhr 185,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen 7:30-15:00 Uhr 217,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen 7:30-17:00 Uhr 275,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr Nachmittags 2 Tage 13:00-17:00 Uhr 46,40 € ​
Krippe ab 1 Jahr nachmittags 3 Tage 13:00-17:00 Uhr 69,60 € ​

(*) Gilt in der Regel nur für die Zeit von 7.00 Uhr bis 7.30 Uhr.

Die Kosten für das angebotene Mittagessen werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten des jeweiligen Anbieters mit umlegt.

Die festgesetzten mtl. Gebühren, ausgenommen davon die zusätzlichen Gebühren, werden wie bisher für 12 Monate festgesetzt und erhoben.


§ 2 Höhe der Gebühren (ab 01.01.2025)

Art der Gruppe​ Kernzeit/​ erweiterte​ Tarife​ Gebühr​ pro Monat​ Zusätzliche Gebühr​ für Verlängerung (*)​
Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen 7:30-12:30 Uhr 141,50 € + Kosten für Essen pro ½ Std 14,15 €
Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen 7:30- 13:00 Uhr 155,65 € + Kosten für Essen pro ½ Std. 14,15 €
Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagsessen 7:30-14:00 Uhr 183,95 € + Kosten für Essen pro ½ Std. 14,15 €
Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagsessen 7:30-15:00 Uhr 212,25 € + Kosten für Essen pro ½ Std. 14,15 €
Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagsessen 7:30-17:00 Uhr 268,85 € + Kosten für Essen pro ½ Std. 14,15 €
zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 2 Tage 13:00-17:00 Uhr 45,28 € ​
zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 3 Tage 13:00-17:00 Uh 67,90 € ​
Krippe ab 1 Jahr nach Bedarf Mittagessen 7:30-13:00 Uhr 159,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen 7:30-14:00 Uhr 185,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen 7:30-15:00 Uhr 217,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen 7:30-17:00 Uhr 275,50 € + Kosten für Essen 14,50 €
Krippe ab 1 Jahr Nachmittags 2 Tage 13:00-17:00 Uhr 46,40 € ​
Krippe ab 1 Jahr nachmittags 3 Tage 13:00-17:00 Uhr 69,60 € ​

(*) Gilt in der Regel nur für die Zeit von 7.00 Uhr bis 7.30 Uhr.

Die Kosten für das angebotene Mittagessen werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten des jeweiligen Anbieters mit umlegt.

Die festgesetzten mtl. Gebühren, ausgenommen davon die zusätzlichen Gebühren, werden wie bisher für 12 Monate festgesetzt und erhoben.


§ 3 Entstehung der Gebührenpflicht und Gebührenschuldner

1.

Mit dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten entsteht die Gebührenpflicht.

2.

Die Gebühren sind monatlich spätestens bis zum 15. eines jeden Monats in einer Summe zu entrichten.

3.

Gebührenschuldner ist die oder der Erziehungsberechtigte oder die Person, auf deren Antrag das Kind in den Kindergarten aufgenommen worden ist. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.


§ 4 Veranlagung

Die Gebührenschuldner erhalten über die nach § 2 zu entrichtenden Benutzungs-gebühren eine Zahlungsaufforderung, die mit anderen Gemeindeabgaben verbunden sein kann.


§ 5 Ende der Gebührenpflicht

1.

Die Gebührenpflicht endet auf ordentliche, schriftliche Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist.

2.

Für die zu berücksichtigende Kündigungsfrist wird auf § 6 der Kindergartensatzung verwiesen.


§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft und ersetzt die Gebührensatzung vom 09.07.2009 mitsamt ihren 4 Änderungen.
Artikel I Ziff. I. dieser Satzung (I. Nachtragssatzung) tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Artikel II Ziff. I. dieser Satzung (I. Nachtragssatzung) tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Artikel III Ziff. I. dieser Satzung (I. Nachtragssatzung) tritt zum 01.01.2025 in Kraft.


Breklum, den 11.02.2022


Der Bürgermeister

gez. Claus Lass


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