Gebührensatzung für die Nutzung des Kindergartens in der Gemeinde Breklum
Gebührensatzung für die Nutzung des Kindergartens in der Gemeinde Breklum
erlassen am: 10.02.2022 | i.d.F.v.: 11.02.2022 | gültig ab: 01.01.2022
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl-H. S. 566) und der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1, § 4 und § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl Schl.-H. S. 566), des § 90 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe vom 11.09.2012 (BGBI. I S. 2022) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.10.2021 (BGBl I S. 4607), des § 31 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz/KiTaG) vom 12.12.2019 (GVOBI. S-H S.759) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2020 (GVOBI.S-H. S. 998) und 15.12.2021 (GVOBI.S.-H. S. 1498) und des § 11 der Kindergartensatzung der Gemeinde Breklum in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Breklum
- vom 10.02.2022 (Ursprungssatzung),
- vom 06.10.2022 (I. Nachtragssatzung),
folgende Gebührensatzung für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Breklum erlassen:
§ 1 Allgemeines
1.
Für die Inanspruchnahme des Kindergartens der Gemeinde Breklum werden zur teilweisen Deckung der Kosten Benutzungsgebühren erhoben.
2.
Der Träger des Kindergartens oder eine von ihm beauftragte Stelle darf zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Gebührensatzung die notwendigen Daten der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten erheben, verarbeiten und nutzen.
§ 2 Höhe der Gebühren (ab 01.01.2023)
| Art der Gruppe | Kernzeit/ erweiterte Tarife | Gebühr pro Monat | Zusätzliche Gebühr für Verlängerung (*) |
| Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen | 7:30-12:30 Uhr | 130,50 € + Kosten für Essen | pro ½ Std. 11,38 € |
| Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen | 7:30- 13:00 Uhr | 141,90 € + Kosten für Essen | pro ½ Std. 11,38 € |
| Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagsessen Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagessen | 7:30-14:00 Uhr 7:30-15:00 Uhr | 168,00 € + Kosten für Essen 197,40 € + Kosten für Essen | pro ½ Std. 11,38 € pro ½ Std. 11,38 € |
| Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagessen | 7:30-17:00 Uhr | 249,62 € + Kosten für Essen | pro ½ Std. 11,38 € |
| zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 2 Tage | 13:00-17:00 Uhr | 45,28 € | |
| zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 3 Tage | 13:00-17:00 Uhr | 67,90 € | |
| Krippe ab 1 Jahr nach Bedarf Mittagessen | 7:30-13:00 Uhr | 159,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen | 7:30-14:00 Uhr | 185,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen | 7:30-15:00 Uhr | 217,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen | 7:30-17:00 Uhr | 275,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr Nachmittags 2 Tage | 13:00-17:00 Uhr | 46,40 € | |
| Krippe ab 1 Jahr nachmittags 3 Tage | 13:00-17:00 Uhr | 69,60 € | |
(*) Gilt in der Regel nur für die Zeit von 7.00 Uhr bis 7.30 Uhr.
Die Kosten für das angebotene Mittagessen werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten des jeweiligen Anbieters mit umlegt.
Die festgesetzten mtl. Gebühren, ausgenommen davon die zusätzlichen Gebühren, werden wie bisher für 12 Monate festgesetzt und erhoben.
§ 2 Höhe der Gebühren (ab 01.01.2024)
| Art der Gruppe | Kernzeit/ erweiterte Tarife | Gebühr pro Monat | Zusätzliche Gebühr für Verlängerung (*) |
| Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen | 7:30-12:30 Uhr | 136,00 € + Kosten für Essen | pro ½ Std. 12,77 € |
| Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen | 7:30- 13:00 Uhr | 148,80 € + Kosten für Essen | pro ½ Std. 12,77 € |
| Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagsessen Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagessen Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagessen | 7:30-14:00 Uhr 7:30-15:00 Uhr 7:30-17:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr | 176,00 € + Kosten für Essen 204,80 € + Kosten für Essen 259,20 € + Kosten für Essen | pro ½ Std. 12,77 € pro ½ Std. 12,77 € pro ½ Std. 12,77 € |
| zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 2 Tage | 7:30-14:00 Uhr 7:30-15:00 Uhr 7:30-17:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr | 45,28 € | pro ½ Std. 12,77 € pro ½ Std. 12,77 € pro ½ Std. 12,77 € |
| zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 3 Tage | 13:00-17:00 Uhr | 67,90 € | |
| Krippe ab 1 Jahr nach Bedarf Mittagessen | 7:30-13:00 Uhr | 159,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen | 7:30-14:00 Uhr | 185,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen | 7:30-15:00 Uhr | 217,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen | 7:30-17:00 Uhr | 275,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr Nachmittags 2 Tage | 13:00-17:00 Uhr | 46,40 € | |
| Krippe ab 1 Jahr nachmittags 3 Tage | 13:00-17:00 Uhr | 69,60 € | |
(*) Gilt in der Regel nur für die Zeit von 7.00 Uhr bis 7.30 Uhr.
Die Kosten für das angebotene Mittagessen werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten des jeweiligen Anbieters mit umlegt.
Die festgesetzten mtl. Gebühren, ausgenommen davon die zusätzlichen Gebühren, werden wie bisher für 12 Monate festgesetzt und erhoben.
§ 2 Höhe der Gebühren (ab 01.01.2025)
| Art der Gruppe | Kernzeit/ erweiterte Tarife | Gebühr pro Monat | Zusätzliche Gebühr für Verlängerung (*) |
| Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen | 7:30-12:30 Uhr | 141,50 € + Kosten für Essen | pro ½ Std 14,15 € |
| Regelgruppe ab 3 Jahre nach Bedarf Mittagessen | 7:30- 13:00 Uhr | 155,65 € + Kosten für Essen | pro ½ Std. 14,15 € |
| Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagsessen | 7:30-14:00 Uhr | 183,95 € + Kosten für Essen | pro ½ Std. 14,15 € |
| Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagsessen | 7:30-15:00 Uhr | 212,25 € + Kosten für Essen | pro ½ Std. 14,15 € |
| Regelgruppe ab 3 Jahre mit Mittagsessen | 7:30-17:00 Uhr | 268,85 € + Kosten für Essen | pro ½ Std. 14,15 € |
| zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 2 Tage | 13:00-17:00 Uhr | 45,28 € | |
| zusätzlich Regelgruppe ab 3 Jahre nachmittags 3 Tage | 13:00-17:00 Uh | 67,90 € | |
| Krippe ab 1 Jahr nach Bedarf Mittagessen | 7:30-13:00 Uhr | 159,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen | 7:30-14:00 Uhr | 185,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen | 7:30-15:00 Uhr | 217,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr mit Mittagessen | 7:30-17:00 Uhr | 275,50 € + Kosten für Essen | 14,50 € |
| Krippe ab 1 Jahr Nachmittags 2 Tage | 13:00-17:00 Uhr | 46,40 € | |
| Krippe ab 1 Jahr nachmittags 3 Tage | 13:00-17:00 Uhr | 69,60 € | |
(*) Gilt in der Regel nur für die Zeit von 7.00 Uhr bis 7.30 Uhr.
Die Kosten für das angebotene Mittagessen werden in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten des jeweiligen Anbieters mit umlegt.
Die festgesetzten mtl. Gebühren, ausgenommen davon die zusätzlichen Gebühren, werden wie bisher für 12 Monate festgesetzt und erhoben.
§ 3 Entstehung der Gebührenpflicht und Gebührenschuldner
1.
Mit dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten entsteht die Gebührenpflicht.
2.
Die Gebühren sind monatlich spätestens bis zum 15. eines jeden Monats in einer Summe zu entrichten.
3.
Gebührenschuldner ist die oder der Erziehungsberechtigte oder die Person, auf deren Antrag das Kind in den Kindergarten aufgenommen worden ist. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.
§ 4 Veranlagung
Die Gebührenschuldner erhalten über die nach § 2 zu entrichtenden Benutzungs-gebühren eine Zahlungsaufforderung, die mit anderen Gemeindeabgaben verbunden sein kann.
§ 5 Ende der Gebührenpflicht
1.
Die Gebührenpflicht endet auf ordentliche, schriftliche Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist.
2.
Für die zu berücksichtigende Kündigungsfrist wird auf § 6 der Kindergartensatzung verwiesen.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft und ersetzt die Gebührensatzung vom 09.07.2009 mitsamt ihren 4 Änderungen.
Artikel I Ziff. I. dieser Satzung (I. Nachtragssatzung) tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Artikel II Ziff. I. dieser Satzung (I. Nachtragssatzung) tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Artikel III Ziff. I. dieser Satzung (I. Nachtragssatzung) tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Breklum, den 11.02.2022
Der Bürgermeister
gez. Claus Lass
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
info[at]sz-amnf.de