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erlassen am: 11.12.2025 | i.d.F.v.: 15.12.2025 | gültig ab: 01.01.2026 | Bekanntmachung am: 29.12.2025

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetz vom 25.07.2025 (GVOBI Schl.-H. 2025 Nr. 121), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 4 Abs. 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBI. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBI. Schl.-H. S. 564) - wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 11.12.2025 folgende Satzung erlassen:


§ 1 Zielsetzung und Aufgaben

1.

Die Stadtbücherei Bredstedt ist eine öffentliche und gemeinnützige Bildungs- und Kultureinrichtung der Stadt Bredstedt.

2.

Sie bietet allen Menschen einen freien Zugang zur Wissens- und Informations- beschaffung, unabhängig von ihrer Bildung, ihrer kulturellen Herkunft und ihrem sozialen Status.

3.

Die Stadtbücherei Bredstedt dient der Leseförderung, der Aus- und Weiter- bildung sowie der kulturellen Freizeitgestaltung. Als Partnerin für außerschulische Bildung vermittelt sie Medien- und Informationskompetenz.

4.

Zudem ist sie ein kommerzfreier Treffpunkt und Ort der Begegnung im Stadt- gebiet und Teil der Stadtgesellschaft.


§ 2 Benutzung

1.

Bücher und andere Medien (nachfolgend Medien genannt) der Stadtbücherei können nach Maßgabe dieser Benutzungs- und Gebührensatzung genutzt und entliehen werden.

2.

Das Recht der Entleihung wird mit der Anmeldung als Benutzerin oder Benutzer (nachfolgend Benutzerin genannt) und der Ausstellung eines Benutzerausweises erworben.

3.

Die Leitung der Stadtbücherei Bredstedt kann für einzelne Benutzungsgruppen und für die Benutzung einzelner Einrichtungen und gesonderte Angebote besondere Bestimmungen erlassen.


§ 3 Anmeldung

1.

Der/die Benutzerin meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses mit Meldebescheinigung an.

2.

Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist eine Einwilligung sowie die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung der gesetzlichen Vertretung erforderlich, welche gesamtschuldnerisch die Haftung für die von ihrem Kind entliehenen Medien übernehmen, sowie alle aus dem Benutzungsverhältnis entstehenden Forderungen.

3.

Nach der Anmeldung erhält der/die Benutzer*in einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbücherei Bredstedt bleibt. Jeder Namens- oder Wohnungswechsel ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen.

4.

Der Verlust des Benutzerausweises ist der Stadtbücherei Bredstedt unverzüglich zu melden. Der Benutzerausweis ist zurück zu geben, wenn die Stadtbücherei es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.

5.

Mit der eigenhändigen Unterschrift bei der Anmeldung erkennt der/die Benutzerin sämtliche Rahmenbedingungen dieser Satzung an, insbesondere die Gebühren, Leihfristen und die Regelungen zur Haftung.


§ 4 Nutzung der Angebote

1.

Die Angebote der Stadtbücherei Bredstedt können ausgeliehen, vor Ort oder digital genutzt werden.

2.

Ausleihbare Medien können kostenpflichtig reserviert oder vorgemerkt werden.

3.

Für alle Benutzungsvorgänge (Entleihung, Verlängerung, Reservierung, Zahlung, auswärtiger Leihverkehr usw.) ist der gültige Benutzerausweis vorzulegen.

4.

Die Stadtbücherei kann Medien von der Ausleihe ausschließen. Dies gilt insbesondere für Zeitungen und Zeitschriften im Präsenzbestand.

5.

Die Stadtbücherei Bredstedt hat die Möglichkeit, die Anzahl der Ausleihen zu beschränken.


§ 5 Leihfrist

1.

Medien werden für die Dauer von drei Wochen ausgeliehen. ln begründeten Ausnahmefällen und für bestimmte Mediengruppen kann die Leihfrist verkürzt oder verlängert werden. Die entliehenen Medien sind der Stadtbücherei fristgerecht und unaufgefordert zurück zu geben.

2.

Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag, jedoch maximal zweimal, verlängert werden, wenn keine anderweitige Vormerkung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzulegen.

3.

Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern.


§ 6 regionaler und auswärtiger Leihverkehr

Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei verzeichnet sind, können aus dem regionalen Leihverkehr der öffentlichen Büchereien in Schleswig-Holstein und aus dem überregionalen Leihverkehr der Bundesrepublik Deutschland gegen eine Bearbeitungsgebühr beschafft werden. Für die im Leihverkehr entliehenen Medien gelten ebenfalls die aufgeführten Versäumnisgebühren des Gebührentarifes dieser Satzung.


§ 7 Umgang mit Medien, Haftung bei Beschädigung und Verlust

1.

Der/die Benutzerin ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und Verlust zu bewahren. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

2.

Der Verlust entliehener Medien ist der Bücherei Bredstedt unverzüglich anzuzeigen.

3.

Vor der Ausleihe sind alle Medien durch den/die Benutzer*in auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Diese sind vor der Entleihung dem Personal anzuzeigen.

4.

Für jede Beschädigung oder bei Verlust ist der/die Benutzerin schadenersatz- pflichtig. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung der Medieneinheit nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach den Wiederbeschaffungskosten. Gleichzeitig sind die Bearbeitungskosten sowie der Beschaffungsaufwand nach den tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen.

5.

Es ist untersagt, Beschädigungen an entliehenen Medien ohne Rücksprache mit der Bücherei selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

6.

Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, kann der/die registrierte Benutzer*in bzw. deren/dessen gesetzliche Vertretung haftbar gemacht werden.

7.

Benutzer*innen, bei denen selbst oder in deren häuslichem Umfeld eine melde- pflichtige, übertragbare Krankheit festgestellt wurde, dürfen die Bücherei Bredstedt nicht benutzen, solange eine infektionsgefahr besteht. Bereits entliehene Medien dürfen erst nach Desinfektion, die der/die Benutzer*in auf eigene Kosten veranlasst, zurückgebracht werden. Soweit dabei eine Überschreitung der Leihfrist droht, ist die Bücherei rechtzeitig telefonisch durch den/die Benutzer*in in Kenntnis zu setzen bzw. eine Verlängerung der Medien zu beantragen.

8.

Benutzer*innen haften für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts (§85 UrhRG).

9.

Eine Kontrolle der an Minderjährige ausgegebenen Medien findet mit Aus- nahme der über die FSK und USK altersbeschränkten Medien nicht statt.

10.

Für Kleidungsstücke und Gegenstände, die Besucher*innen und Benutzerinnen in die Räumlichkeiten der Bücherei mitbringen, dort ablegen oder vergessen, übernimmt die Bücherei keine Haftung. Jede/r Benutzer/in ist angehalten, auf sein persönliches Eigentum alleinverantwortlich zu achten.


§ 8 Gebühren

1.

Für die Bücherei Bredstedt wird eine Benutzungsgebühr nach dem Gebühren- tarif erhoben. Sie berechtigt zur Benutzung der Einrichtung und Inanspruchnahme der digitalen Angebote entsprechend der für einen Zeitraum gezahlten Gebühr.

2.

Für die Inanspruchnahme zusätzlicher Dienstleistungen der Bücherei werden Gebühren erhoben, die nach Maßgabe des Gebührentarifes festgesetzt werden. (Kopieren, Ausdrucken, Internet-Arbeitsplätze usw.)

3.

Für Medien, die nach dem Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr nach dem Gebührentarif zu entrichten.

4.

Weitere Gebühren fallen unabhängig von einer schriftlichen Benachrichtigung für die Überschreitung der Leihfrist, für Mahnschreiben, für die Ersatzbeschaffung von Medien und Medienteilen sowie für weitere Dienstleistungen gemäß des Gebührentarifs an.

5.

Für Medien, die aus dem regionalen oder auswärtigen Leihverkehr aus anderen Büchereien beschafft werden, fallen Gebühren nach dem Gebührentarif an.

6.

Der Gebührentarif ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Satzung.

7.

Die Gebühren dienen dem Erhalt des bestehenden Angebotes der Bücherei.


§ 9 Gebührenschuldner*In

1.

Gebührenschuldnerin ist der/die Benutzer*in der Stadtbücherei Bredstedt, mit deren/dessen Benutzerausweis die Medien entliehen werden oder von der/ dem entsprechende gebührenpflichtige Leistungen in Anspruch genommen werden, bei nicht voll Geschäftsfähigen deren/dessen gesetzliche Vertreter.

2.

Personen, die nebeneinander dieselbe Gebühr schulden, sind Gesamtschuld- ner.


§ 10 Entstehen der Gebührenpflicht und Fälligkeit

1.

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung zur Benutzung bzw. mit der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung der Stadtbücherei Bredstedt und wird zeitgleich fällig.

2.

Die Festsetzung der Höhe der Gebühr erfolgt auf Grundlage des geltenden Gebührentarifs durch die Stadtbücherei Bredstedt.


§ 11 Internetnutzung

1.

Der/die Benutzer*in ist verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den Internetplätzen sowie bei der Nutzung des WLANs gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Bei der Nutzung des Internets ist der Aufruf von indizierten, extremistischen, gewaltverherrlichenden, rassistischen und jugendgefährdeten lnhalten untersagt.

2.

Die Manipulation von Hard- und Software ist untersagt, bei Beschädigungen haftet der/die Benutzer/in.

3.

Das Herunterladen von lnhalten geschieht auf eigenes Risiko. Das Herunter- laden von Standardsoftware und Betriebssystemen ist nicht gestattet.

4.

Die Bücherei ist nicht verantwortlich für die lnhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über den lnternetzugang abgerufen werden. Sie haftet nicht für Schäden, die an Dateien, Datenträgern und Geräten von Benutzer*innen durch abgerufene lnhalte (Downloads) entstehen.

5.

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten für die lnternetnutzung.

6.

Mit der Nutzung der lnternetplätze und des INLANs erkennt der/die Benutzer/in diese Benutzungs- und Haftungsregelungen an. Der/die Benutzer/in haftet für alle Nachteile, die der Stadt Bredstedt durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der lnternetnutzung entstehen. Der/die Benutzer/in haftet auch für Schäden, die im Rahmen der ihm/ihr zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Drittnutzung entstanden sind.


§ 12 Hausrecht und Ausschluss von der Benutzung

1.

Das Personal der Bücherei übt während der Öffnungszeiten der Einrichtung das Hausrecht in allen Räumen der Bücherei aus. Den Anweisungen des Personals der Bücherei ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

2.

Besucherinnen, Benutzer*innen oder Gäste, die gegen die Regelungen der Benutzung nach dieser Satzung verstoßen, können vom Personal der Bücherei Bredstedt zeitweise oder dauerhaft von der Benutzung bzw. vom Betreten der Bücherei ausgeschlossen werden. Die Erteilung eines Hausverbotes kann auch durch die/den Bürgermeister/in der Stadt Bredstedt erfolgen. Eine Erstattung von bereits gezahlten Benutzungsgebühren ist ausgeschlossen.

3.

lm lnteresse aller Benutzer*innen sind die baulichen Anlagen, die Ausstattung und die Medien der Stadtbücherei pfleglich zu behandeln.

4.

Die Mitnahme von Tieren, mit Ausnahme von Blinden-, Lese- und Begleit- hunden, ist in den Bibliotheksräumen nicht gestattet.

5.

ln den Arbeitsbereichen ist der Verzehr von kalten, nicht riechenden und nicht fettenden Speisen und Getränken aus verschließbaren Behältnissen erlaubt. Alkoholische Getränke, Drogen und Rauchen sind verboten.


§ 13 Datenschutzhinweis

Die Bücherei setzt für deren Organisation die elektronische Datenverarbeitung ein und speichert diese auf Servern. Hierzu werden erforderliche personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Erziehungsberechtigte) erhoben und verarbeitet. Zweck der Verarbeitung ist die Ausstellung von Benutzerausweisen zur Teilnahme am Aus- und Fernleihdienst, zur Nutzung des passwortgeschützten OnlineBüchereikontos zur Verlängerung und Vormerkung von Medien sowie die Nutzung von passwortgeschützten digitalen Angeboten, wie die „Onleihe zwischen den Meeren", „Overdrive" oder anderen. Grundlage hierfür sind die Benutzungsordnung sowie die Datenschutzerklärung der Stadtbücherei Bredstedt. Die Daten können bei Leihverkehrsbestellungen an andere Büchereien, oder bei Vollstreckungsfällen an das Amt Mittleres Nordfriesland weitergegeben werden.

Es steht den Benutzerinnen grundsätzlich frei, über die Herausgabe und Verwendung ihrer Daten selbst zu bestimmen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die Teilnahme an der Aus- und Fernleihe ausgeschlossen bzw. eingeschränkt wird, sofern die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Benutzerinnen können Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten oder eine Löschung ihrer Daten verlangen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen und sämtliche Medien zurückgegeben wurden.

Die Bücherei ist verpflichtet, die Datenverarbeitung gemäß den aktuellen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung durchzuführen. Weitere Details zu den Rechten im Rahmen des Datenschutzes können in der ausliegenden oder online einsehbaren Datenschutzerklärung eingesehen werden.


§ 14 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft und wird hiermit ausgefertigt. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei Bredstedt vom 21.06.2005, in der Fassung der 5. Nachtragssatzung vom 15.12.2014, außer Kraft.


Bredstedt, den 15.12.2025 


Der Bürgermeister

(Siegel)

gez. Christian Schmidt

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Veröffentlichung/Bekanntmachung:

Ursprungssatzung v. 11.12.2025: Aushang vom 18.12.2025 bis 30.12.2025


Anlagen

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Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
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Fr:08:00 - 12:00

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Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

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