Husum/Bredstedt. Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass noch Fördergelder für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen abrufbar sind. Trotz der offiziellen Antragsfrist, die ursprünglich am 31. Mai 2025 endete, können derzeit weiterhin Zuschüsse aus dem Sonder- und Jugendferienwerk beantragt werden. Sie werden aus Kreis- und Landesmitteln finanziert.
Die Unterstützung gilt nur für Angebote anerkannter Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nordfriesland. Bezuschusst werden bis zu zwölf Euro pro Person und Tag. In einzelnen Fällen werden auch die kompletten Teilnahmekosten bis zu einer Höchstgrenze von 450 Euro übernommen. Wer aufgrund einer Behinderung einen erhöhten Betreuungsbedarf hat, kann zudem einen Zuschuss für eine weitere Betreuungsperson erhalten.
Die Ferien- und Freizeitmaßnahme muss eine Dauer von mindestens vier bis maximal 21 Tage haben. Die Förderung beantragen die Träger der Angebote selbst bei der Kreisverwaltung. Sie reichen dabei auch die einzelnen Elternanträge mit ein.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, beziehungsweise ein Netto-Einkommen unter der Einkommensgrenze von 180 Prozent der aktuellen Sozialhilferegelsätze haben. Sie müssen zwischen Schuleintrittsalter und 17 Jahren sein und ihren Hauptwohnsitz in Nordfriesland haben.
Weitere Informationen und alle wichtigen Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Für Rückfragen steht Kerstin Kunze aus dem Fachbereich Jugend, Familie und Bildung als Ansprechpartnerin zur Verfügung – telefonisch unter (04661) 90 31 121 oder per Mail an kerstin.kunze[at]nordfriesland.de.