Langenhorn. Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Langenhorn hat in seiner gestrigen Sitzung (05.08.) unter anderem eine Beschlussempfehlung für die Entwicklung der geplanten Gewerbeflächen am Sikkeackerweg gefasst. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen auf den Flächen künftig ein Rechenzentrum errichtet werden könnte.
Eine Entscheidung für oder gegen das Vorhaben ist damit nicht getroffen. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung vielmehr, die Projektidee in einem ergebnisoffenen Bauleitplanverfahren umfassend zu prüfen. Die Gemeindevertretung wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am 26. August über die Empfehlung beraten und entscheiden.
Die gestrige Beschlussempfehlung umfasst im Wesentlichen vier Punkte:
- Umfassende und offene Prüfung im Bauleitplanverfahren
Die möglichen Auswirkungen eines Rechenzentrums sollen fachlich untersucht und bewertet werden. Dabei werden auch die Anregungen und Bedenken berücksichtigt, die Einwohnerinnen und Einwohner insbesondere während und nach der Einwohnerversammlung am 18. Juni vorgetragen haben. - Klärung weiterer wichtiger Fragen parallel zum Planverfahren
Neben den baurechtlichen und städtebaulichen Fragen sollen auch wirtschaftliche, finanzielle, vertragliche und umweltbezogene Aspekte aufgearbeitet werden. Dazu zählen etwa mögliche Einnahmen der Gemeinde, die Ausgestaltung eines städtebaulichen Vertrags sowie weitere erforderliche Vereinbarungen. - Keine Vorentscheidung und kein Anspruch auf Baurecht
Die Gemeinde stellt ausdrücklich klar, dass das Prüfverfahren keinen Anspruch auf die Schaffung von Baurecht für ein Rechenzentrum begründet. Auch spätere Beschlüsse im Verfahren greifen dem Ergebnis nicht vor. Maßstab bleibt eine städtebaulich verträgliche und nachhaltige Entwicklung. - Regelmäßige Information der gemeindlichen Gremien
Ergebnisse aus Untersuchungen, Gutachten und Verhandlungen sollen den politischen Gremien jeweils rechtzeitig und in geeigneter Form vorgelegt werden. So sollen die weiteren Entscheidungen auf nachvollziehbaren und belastbaren Grundlagen beruhen.
Bürgermeister Olde Oldsen begrüßt die Empfehlung des Ausschusses als Grundlage für ein transparentes Verfahren: „Der Bauausschuss hat sich weder für noch gegen das Rechenzentrum ausgesprochen. Er empfiehlt, zunächst ein offenes Verfahren und eine Abwägung der vielen relevanten Kriterien durchzuführen, bevor überhaupt eine Entscheidung pro oder contra getroffen wird.“ Für ihn sei wichtig, dass die Bevölkerung im weiteren Prozess mitgenommen werde und die Bewertung aller Fragen nachvollziehbar bleibe. Besondere Bedeutung komme dabei der Prüfung möglicher wirtschaftlicher Auswirkungen zu. So müssten etwa erwartete Gewerbesteuereinnahmen belastbar bewertet werden, so Oldsen weiter.
Hintergrund:
Die Gemeindevertretung Langenhorn hatte am 22. April 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 für das Gebiet „Sikkeackerweg“ beschlossen. Ziel ist die Entwicklung zusätzlicher Gewerbeflächen, da die bestehende Nachfrage im Gemeindegebiet derzeit nicht gedeckt werden kann.
Die Flächen nördlich des bestehenden Gewerbegebiets an der Mönkebüller Straße werden in Kooperation mit Erschließungsgesellschaft Nordfriesland (EG NF) entwickelt. Ein Projektierer hat gegenüber EG.NF die Absicht vorgestellt, auf einer der künftigen Gewerbeflächen ein Rechenzentrum zu errichten. Die Projektidee wurde den Einwohnerinnen und Einwohnern am 18. Juni 2026 in einer Einwohnerversammlung präsentiert.
Dabei wurden unter anderem Bedenken zur Nähe des möglichen Standorts zu bestehenden Wohnnutzungen, zur vorgesehenen Gebäudehöhe sowie zu möglichen Auswirkungen auf die Umgebung vorgetragen. Als Anregungen wurden unter anderem ein Mindestabstand von 100 Metern zur Wohnbebauung und eine maximale Gebäudehöhe von 12 Metern einschließlich technischer Aufbauten genannt.
Im weiteren Verfahren sollen unter anderem die Strom- und Netzanschlusskapazitäten, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Löschwasserversorgung und Brandschutz, mögliche Lärmauswirkungen, Abwärmenutzung, Natur- und Artenschutz, Klima- und Energieeffizienz sowie wirtschaftliche Folgen für die Gemeinde geprüft werden.
