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Das Deckblatt eines Fischereischeins

Ab 01. Oktober: Änderungen bei der Fischereiabgabe

Bredstedt/Kiel. Im Fischerei- und Gebührenrecht Schleswig-Holsteins gelten ab dem 01. Oktober 2025 einige Änderungen. Zeitgleich wird ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen. Vorgesehen ist zudem eine Anpassung der Verwaltungsgebühr sowie in einem zweiten Schritt die Anhebung der Fischereiabgabe.

Noch bis zum 30.09.2025 gilt:

  • Die unveränderte Rechtslage und damit ausnahmslos die bisherige Verwaltungspraxis. Die Fischereiabgabe beträgt 10 Euro, darüber hinausgehende Gebühren werden, unabhängig von der Bezugsquelle, nicht erhoben.
  • Bürgerinnen und Bürger können die Marke für 2025 sowie auf Wunsch auch für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 (jedoch nicht darüber hinaus!) zum Preis von 10 Euro / Jahr wie gewohnt in den örtlichen Ordnungsbehörden oder in den Außenstellen der Fischereiaufsicht erwerben. 

Darüber hinaus steht ab sofort ein Onlinedienst für Fischereidokumente zur Verfügung (Kreditkarte erforderlich): Service-Portal Fischereidokumente S-H

Ab dem 01.10.2025 gilt:

  • Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe bei einer örtlichen Ordnungsbehörde oder bei der Außenstelle der Fischereiaufsicht wird eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro je Kaufvorgang erhoben. In der Summe aus Abgabe und Gebühr kostet die Fischereiabgabe dann beim Behördenbesuch 18 Euro für ein Jahr. 

Zu den geplanten weiteren Änderungen und Gebührenanpassungen hat die Landesregierung Informationen online gestellt: Änderungen Fischereiabgabe S-H

 

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