Bibliotheken (öffentlich)
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Bibliotheken (öffentlich)
Öffentliche Bibliotheken (Büchereien) sind in der Regel kommunale Einrichtungen und für jedermann frei zugänglich.
Beschreibung
Öffentliche Bibliotheken (Büchereien) sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.
Die Voraussetzungen für die Benutzung (zum Beispiel Anmeldung, Benutzerausweis, Leihdauer) sind in Benutzungs- und Gebührenordnungen der Büchereien geregelt.
Zuständigkeit
An Ihre Bibliothek vor Ort oder an die Fahrbücherei.
Kosten
Die Kosten für die Benutzung sowie für besondere Leistungen wie Kopien, Reproaufträge, Dokumentenlieferungen, Nutzung des Bildarchivs oder den Zugang zum Internet sind von Bibliothek zu Bibliothek unterschiedlich.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Biblitohek.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zu den Bibliotheken in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Kultur Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten der Büchereizentrale Schleswig-Holstein und der Dänischen Zentralbibliothek (Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig e. V.).
BZ-SH - Öffentliche Büchereien in Schleswig-Holstein
Dansk Centralbibliotek for Sydslevig e. V.
verwandte Vorgänge
- Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung im Einzelfall beantragen
Ansprechpartner
Wall 47
24103 Kiel
Tel: +49 431 69677-10Fax: +49 431 69677-11E-Mail: landesbibliothe[at]shlb.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LBSH/lbsh_node.html
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 09:00 - 17:00 Uhr
Di, Do 09:00 - 19:00 Uhr
Süderstraße 36
25821 Bredstedt
Tel: +49 4671-1512E-Mail: buecherei.bredstedt[at]t-online.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
info[at]sz-amnf.de