Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Schwerbehinderte Menschen können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, eine Wertmarke beantragen, die zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV berechtigt.
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Frühförderung für Hörgeschädigte in Anspruch nehmen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Landesblindengeld
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
info[at]sz-amnf.de