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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde und Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I im Fahrzeug mitführen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) gilt als Nachweis, dass Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, und ist wichtig zum Beispiel:

  • beim Verkauf
  • beim An-, Um- und Abmelden
  • bei der Finanzierung. Dabei behält das Kreditinstitut die Zulassungsbescheinigung Teil II gegebenenfalls als Sicherheit ein.

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen bei:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Unleserlichkeit

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren oder sie zerstört wurde, müssen Sie im Einzelfall eine eidesstattliche Erklärung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder bei einer Notarin oder einem Notar abgeben.

Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen das Dokument persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie nach Ablauf einer Frist, die Ihnen mitgeteilt wird.

Trotz Verlusts der Zulassungsbescheinigung Teil II dürfen Sie weiterhin Ihr Fahrzeug fahren.

Kurztext

  • ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zu beantragen bei
    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit
  • bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen
  • das Fahrzeug kann weiter genutzt werden
  • Ersatz muss persönlich beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden
    • gegebenenfalls mit eidesstattlicher Erklärung

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

 

  • Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.
  • Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
  • Das KBA veröffentlicht den Verlust der abhandengekommenen Zulassungsbescheinigung Teil II im 14-tägig erscheinenden Verkehrsblatt.
  • Erst nach Ablauf von 2 Wochen darf die Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen.
  • Im Anschluss können Sie das neue Zulassungsdokument abholen. Dabei müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen.
  • Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II lediglich unleserlich sein, können Sie diese ohne eidesstattliche Erklärung sofort bei ihrer zuständigen Zulassungsbehörde austauschen lassen.
  • Finden Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Es kann bis zu 4 Wochen dauern, bis Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten. Bei Unleserlichkeit erhalten Sie das Ersatzdokument sofort.
  • Sie müssen den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II sofort der zuständigen Zulassungsbehörde melden.

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
  • bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit eidesstattlicher Erklärung
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • bei Unleserlichkeit: aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil II
  • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)

gegebenenfalls:

  • bei Vertretung durch eine andere Person:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass von Ihnen in Kopie
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweisdokumente, gegebenenfalls Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht

 


Ansprechpartner

Marktstraße 6 25813 Husum
Tel: 04841 67-275E-Mail: zulassung[at]nordfriesland.deWeb: www.nordfriesland.de/


Montag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr


Gerberstraße 5 25899 Niebüll
Tel: 04661 9031-168E-Mail: zulassung[at]nordfriesland.deWeb: www.nordfriesland.de/


Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hinweis: Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten.
Hinweis zu den Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleiben die Zulassungsstellen geschlossen.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40

E-Mail:
info[at]sz-amnf.de

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