Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
Beschreibung
Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Flächennutzungsplan
ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
Wohnen,
Gewerbe,
Verkehr,
Infrastruktur,
Erholung oder
Natur und Umwelt.
Er besteht im Allgemeinen aus:
Angabe der Planungsziele
verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
Legende zu den Karten sowie
Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Kurztext
- Flächennutzungsplan Auskunft
- Auskunft zum Inhalt eines Flächennutzungsplans erhalten
- Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung
- im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt, also wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll
- Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt
- zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
- geänderte und neue Flächennutzungspläne werden im Internet bereitgestellt
- handelt es sich um einen älteren Flächennutzungsplan, muss die Einsicht gegebenenfalls zunächst beantragt werden
- Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
- abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
- Antrag ist kostenlos
- der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele,
- verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
- Legende zu den Karten
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt
Zuständigkeit
An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Fristen
Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
vor Ort bei der zuständigen Behörde,
elektronisch oder
schriftlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpartner
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt
Tel: +49 4671 9192-0Fax: +49 4671 9192-93E-Mail: info[at]amnf.deWeb: www.amnf.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Der Zugang zum Standesamt ist grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind online und telefonisch buchbar.
Für andere Abteilungen gilt der freie Zugang.
Benötigen sie einen Online Termin, ist dieser buchbar unter dem Link: https://www.etermin.net/amnf
Es kann zu Wartezeiten kommen.
Andere Anliegen (z.B. Müllabfuhr, Müllmarke, Hundesteuer pp.) sollten telefonisch oder per Post/E-Mail mitgeteilt werden.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
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E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
info[at]sz-amnf.de