Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderer.
Beschreibung
Es gibt in Schleswig-Holstein eine übergreifende, unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein Hauptanliegen ist daneben die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen und Aussiedler.
Das Angebot der Landesbeauftragten umfasst die:
- Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen,
- Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
- Stellungsnahme zu politischen Konzepten und Programmen,
- Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen, insbesondere mit Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden, und auf deren Wunsch die Koordination sowie die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich Zuwanderung und Flüchtlinge.
Zuständigkeit
Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
Alle Unterlagen, die das ausländerrechtliche Verfahren betreffen.
Weitere Informationen
Die Landesbeauftragte wird nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten oder der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Angelegenheit befasst sind oder in der Vergangenheit befasst waren.
Weitere Informationen finden Sie unter @zuwanderungsbeauftragtesh auf Facebook und Instagram sowie bei:
Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: Verlängerung beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
Ansprechpartner
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1291Fax: +49 431 988-1293E-Mail: fb[at]landtag.ltsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
info[at]sz-amnf.de