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Regelungen zum „Bürgergeld“ sind in Kraft getreten

Bredstedt. Mit dem Jahreswechsel treten bundesweit die Regelungen zum „Bürgergeld“ in Kraft. Es löst das sogenannte Arbeitslosengeld II ab. Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) sollen die damit verbundenen staatlichen Hilfen bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter sein. Menschen in der Grundsicherung würden besser qualifiziert und damit in dauerhafte Jobs vermittelt. Die Berechnung der Regelbedarfe werde auf eine neue Grundlage gestellt, heißt es aus dem Ministerium.

Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass Personen, die bereits Leistungen nach dem SGB II. oder SGB XII. beziehen, nichts weiter unternehmen müssen. Der erhöhte Regelsatz werde bei diesen für Leistungen ab Januar 2023 automatisch berücksichtigt.

Weitere Informationen zum „Bürgergeld“ sind auf der der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden: BMAS

Die Mitarbeiter:innen des Sozialzentrums Mittleres Nordfriesland sind telefonisch unter (0 46 71) 91 92 - 112 zu erreichen.

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