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Corona: "Alltagsmasken" in Teilbereichen von Bredstedt Pflicht

Bredstedt. Für den Innenstadtbereich von Bredstedt gilt zurzeit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. In seiner Allgemeinverfügung, die sich auf die Verordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 1. November beruft, hat der Kreis Nordfriesland die betroffenen Bereiche in Nordfriesischen Orten genau beschrieben.

Für Bredstedt gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) in den Straßen:

Markt inklusive Marktplatz sowie Osterstraße

Die Pflicht zum Tragen einer „Alltagsmaske“ gilt jeweils von Montag bis Sonnabend zwischen 7 und 19 Uhr.

In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ganz grundsätzlich gelte die Faustformel, „Bei Unterschreitung des Mindestabstandes, Alltagsmaske auf!“, heißt es in einer Mitteilung des Kreises.

Die Allgemeinverfügung des Kreises NF können Interessierte hier einsehen: (PDF

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