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„Aufholen nach Corona“: 100 Euro „Kinderfreizeitbonus“

Bredstedt. Die Beschränkungen aufgrund der Corona Pandemie haben Kinder und Jugendliche durch schwierige Zeiten gehen lassen: oftmals kaum Kontakt zu Freunden, Distanzunterricht, keine bis wenige Chancen Sport zu treiben oder einfach gemeinsam zu spielen, Sorge um Zukunft und Ausbildung.
Ganz besonders betroffen seien Familien mit geringem finanziellem Spielraum, heißt es vom Bund. Um sie zu unterstützen, gibt es einen „Kinderfreizeitbonus“ in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind für Familien mit geringem Einkommen. Dieser Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Er ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“, das die Bundesregierung aufgelegt hat. Ziel sei es, die Belastungen von Kindern und Jugendlichen zumindest teilweise aufzufangen.

Auszahlung im August

Ab August kann der „Kinderfreizeitbonus“ bezogen werden. Berechtigt sind Kinder aus bedürftigen Familien, die zum 01. August noch nicht 18 Jahre alt sind und für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird.
Familien, die Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II oder Zahlungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch ausgezahlt. Dies gilt auch für Familien, die gleichzeitig Kinderzuschlag und Wohngeld beziehungsweise gleichzeitig Kinderzuschlag und Grundsicherung nach SGB II erhalten.

Gegebenenfalls Antrag stellen

Einen gesonderten Antrag stellen müssen jene Familien, die lediglich Wohngeld oder Sozialhilfe (nach SGB XII) beziehen. Diese Familien werden von der Wohngeldbehörde Mittleres Nordfriesland und dem Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland in den nächsten Tagen angeschrieben werden und bekommen einen Antrag auf den „Kinderfreizeitbonus“ zugesendet.

Zudem liegt der entsprechende Antrag im Eingangsbereich des Sozialzentrums (Norderende 2, Breklum) aus. Geöffnet ist dort montags, donnerstags sowie freitags am Vormittag von 08 bis 12 Uhr sowie donnerstagnachmittags von 14 bis 18 Uhr. Die Rückgabe des Antrags erfolgt an die jeweils zuständige Familienkasse oder per E-Mail an kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de.

Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren hat die Arbeitsagentur eine gebührenfreie Rufnummer eingerichtet: 0800 4 555543

Weitere Informationen zum „Kinderfreizeitbonus“ gibt es zudem online auf der Homepage des Bundes (Link) sowie bei der Familienkasse (Link).

Das Antragsformular lässt sich auch hier herunterladen: (Link)

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