ELENA-Verfahren (Meldung v. Arbeitnehmerdaten) 20.07.2010
ELENA-Verfahren (Meldung v. Arbeitnehmerdaten)
Seit dem 01.01.2010 melden die Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern Daten aus der Lohnabrechung an die Zentrale ELENA-Speicherstelle.
Mit diesem zukünftigen Elektronischen Entgeltnachweis sollen ab 2012 Vereinfachungen z.B. bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld, Elterngeld, etc. erreicht werden.
Weitere Informationen können Sie im Internet erhalten, z.B. folgender Flyer des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
ELENA
Hier finden Sie den ELENA Flyer für Bürgerinnen und Bürger Download
